Ner­ven­schmer­zen

Ner­ven­schmer­zen

Die Begut­ach­tung von Schmer­zen ist eine inter­dis­zi­pli­nä­re ärzt­li­che Auf­ga­be und erfor­dert Kom­pe­tenz sowohl zur Beur­tei­lung kör­per­li­cher als auch psy­chi­scher Stö­run­gen. Für den Ablauf der Begut­ach­tung erge­ben sich hier­aus zwei Schritte:

Zunächst Beur­tei­lung des Anteils der durch Schä­di­gun­gen des Ner­ven­sys­tems und ande­rer Gewe­be­ar­ten erklär­ba­rer Schmer­zen. Erge­ben sich hier­bei Hin­wei­se auf eine psy­chi­sche Kom­or­bi­di­tät soll­te ergän­zend eine psych­ia­tri­sche bzw. psy­cho­so­ma­ti­sche Begut­ach­tung ergän­zend erfolgen.

Hin­ter­grund neu­ro­pa­thi­scher Schmerzen

Ner­ven­schmerz oder neu­ro­pa­thi­scher Schmerz ent­steht als direk­te Fol­ge einer Schä­di­gung von sen­si­blen Fasern („Gefühls­fa­sern“) des Ner­ven­sys­tems.
In die­sem Punkt unter­schei­den sich  neu­ro­pa­thi­sche Schmer­zen grund­sätz­lich von allen ande­ren Schmer­zen, zum Bei­spiel Rücken­schmer­zen, Kopf­schmer­zen oder Tumor­schmer­zen. Ver­ant­wort­lich ist eine der Ner­ven­schä­di­gung fol­gen­de Akti­vie­rung der Schmerz­bahn, also für die Wahr­neh­mung von Schmerz ver­ant­wort­li­chen Nervenendigungen.

Sie kann ver­schie­de­ne Gewe­be – oft aus­ge­hend von der Haut – oder auch Rücken­mark oder Gehirn betref­fen. Für den Nach­weis neu­ro­pa­thi­scher Schmer­zen ist es wich­tig, Ver­tei­lungs­mus­ter, Stär­ke und Qua­li­tät der Schmer­zen, also bei­spiels­wei­se ihren bren­nen­den, boh­ren­den, ein­schie­ßen­den oder ste­chen­den Cha­rak­ter, zu erheben.

Die Beschwer­den tre­ten oft in Ruhe auf und kön­nen leicht aus­ge­löst wer­den, d.h. schon eine leich­te Berüh­rung, die nor­ma­ler­wei­se kei­ne Schmerz­emp­fin­dung aus­löst, führt zu Schmer­zen (Allo­dy­nie). Zudem wei­sen Betrof­fe­nen häu­fig eine ver­stärk­te Schmerz­emp­find­lich­keit auf schmer­z­aus­lö­sen­de Rei­ze auf (Hyperal­ge­sie).

Wie wird ein neu­ro­pa­thi­scher Schmerz festgestellt?

Eine schmerz­haf­te Ner­ven­schä­di­gung, d.h. ein neu­ro­pa­thi­scher Schmerz ist immer dann anzu­neh­men, wenn die auf­tre­ten­den Gefühls­stö­run­gen dem Ver­sor­gungs­ge­biet eines Gefühls­nervs (sen­so­ri­schen Nervs) im Gewe­be ent­spre­chen. Glei­ches gilt, wenn sich das Mus­ter der Schmer­z­aus­brei­tung mit dem Ver­sor­gungs­ge­biet einer geschä­dig­ten Ner­ven­wur­zel, eines Rücken­mark­ab­schnit­tes oder Gehirn­be­rei­ches deckt.

Bei Ver­dacht auf ein soge­nann­tes „kom­ple­xes regio­na­les Schmerz­syn­drom“, frü­her auch Mor­bus Sudeck genannt, emp­feh­len Exper­ten die 3‑Pha­sen-Ske­lett­szin­ti­gra­phie zur Abklä­rung, wenn die Schmer­zen mit Haut­ver­än­de­run­gen, Schwel­lun­gen und Durch­blu­tungs­stö­run­gen einhergehen.

Sind die Ner­ven­struk­tu­ren im Rücken­mark oder im Gehirn betrof­fen, müs­sen bild­ge­ben­de Ver­fah­ren, die Unter­su­chung der Hirn­flüs­sig­keit sowie neu­ro­phy­sio­lo­gi­sche Mes­sun­gen ein­ge­setzt wer­den, um die Ver­let­zung genau zu lokalisieren.

Spe­zi­al­fall Karpaltunnelsyndrom

Das Kar­pal­tun­nel­syn­drom (KTS oder CTS) ist das häu­figs­te Ner­ven­kom­pres­si­ons­syn­drom. Es wird durch eine Ver­en­gung im Hand­ge­lenks­be­reich, im soge­nann­ten Kar­pal­tun­nel her­vor­ge­ru­fen. Dies führt zu einer Druck­schä­di­gung des Media­nus Ner­ven. Frau­en sind drei­mal häu­fi­ger betrof­fen als Männer.

Die Ner­ven­ein­en­gung – und damit auch der Schmerz – kann kurz­fris­tig sein oder andau­ernd und chro­nisch wer­den. Gele­gent­lich strah­len die­se Schmer­zen dann auch in den gesam­ten Arm aus. Ein Taub­heits­ge­fühl in den Fin­ger­spit­zen mit ver­min­der­tem Fein­ge­fühl, Schwie­rig­kei­ten bei der Fein­mo­to­rik, Schwä­che beim Grei­fen, Fal­len­las­sen von Gegen­stän­den, sind typi­sche Beschwerden.