Plastische und Ästhetische Chirurgie
Plastische Chirurgie
Grundlage unserer Tätigkeit ist Unabhängigkeit, Objektivität, höchste Qualität und fachliche Kompetenz.
Viele Gerichtsprozesse müßten bei ausreichender Sachkunde und guter medizinischer Beratung mangels Aussicht auf Erfolg gar nicht erst geführt werden. Eine entsprechende Vorbegutachtung durch uns kann helfen, Sachverhalte richtig einzuschätzen.
Durch objektive Bewertung können unsere medizinisch-fachärztlichen Gutachten zur Klärung von eventuellen Behandlungsfehlern beitragen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Medizinische Prüfung erhobener Ansprüche aus einer privaten oder der gesetzlichen Unfallversicherung und die Festlegung von Invaliditätsleistungen bzw. der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit).
Wir bieten zeitnahe arbeitnehmerfreundliche Termine zur Begutachtung, auch abends und am Wochenende.
Selbstverständlich garantieren wir unseren Auftraggebern eine kompetente und zügige Bearbeitung der Aufträge.
Ästhetische Chirurgie
Im Mittelpunkt der individuellen medizinischen Begutachtung steht die Frage, ob und in welcher Weise ein ästhetisch- und plastisch-chirurgisches Vorgehen sinnvoll ist und ob eine psychiatrische Erkrankung zugrunde liegt.
Durch die fachübergreifende Kompetenz unserer Gutachter sind richtungsweisende Aussagen über die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten eines ästhetisch- oder plastisch-chirurgischen Eingriffes möglich.
Folgende Fragestellungen werden objektiv und unabhängig beantwortet
Wie ist das Ergebnis einer Operation zu beurteilen? Ist die Einholung einer spezialisierten Zweitmeinung sinnvoll? Kann von einem Behandlungsfehler bzw. von einem ärztlichen Kunstfehler gesprochen werden?
Es geht also auch um die Frage der Übernahme von Verantwortung nach unbefriedigenden Ergebnissen ästhetisch-chirurgischer Operationen.
Was mittels des medizinischen Gutachtens geklärt werden sollte:
- Wurden der/die PatientIn ausreichend über mögliche Risiken und Komplikationen aufgeklärt?
- Hat der/die KollegIn lege artis gehandelt?
- Handelte es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler (Kunstfehler) oder lediglich um ein unbefriedigendes Operationsergebnis?
- Ist das unbefriedigende Operationsergebnis die Folge einer immer möglichen Komplikation oder ist es auf andere Ursachen zurückzuführen?
