Hand­chi­ru­gie

Die Beur­tei­lung von Unfall­fol­gen oder Berufs­krank­hei­ten im Bereich der Hand erfor­dert eine außer­or­dent­lich hohe Spe­zia­li­sie­rung und umfang­rei­che Erfahrung.

In einem ganz beson­de­rem Maße trifft dies für die Beur­tei­lung von Zusam­men­hangs­gut­ach­ten, in denen beson­ders schwie­ri­ge Fra­gen zur Kau­sa­li­tät einer hand­chir­ur­gi­schen Schä­di­gung mit einem Unfall auf­zu­klä­ren sind, zu.

Medi­zi­ni­sche Begutachtung

Wir begut­ach­ten Pati­en­ten ent­spre­chend den Vor­ga­ben und Fra­ge­stel­lun­gen der Auftraggeber.

Wie hoch sind ihre Funk­ti­ons­ein­schrän­kun­gen ein­zu­schät­zen? Besteht ein Ver­sor­gungs­an­spruch? Ist die Erwerbs­fä­hig­keit gemindert?

Die­se Fra­gen beant­wor­ten wir durch Bear­bei­tung der Vor­be­fun­de und eine sys­te­ma­ti­sche kli­ni­sche Unter­su­chung mit allen nöti­gen Funk­ti­ons­tests. Bei Bedarf wer­den Röntgen‑, Ultra­schall- und Labor­un­ter­su­chun­gen gemacht. Zudem beur­tei­len wir alle vor­lie­gen­den medi­zi­ni­schen Berich­te und Rönt­gen­bil­der. Zu jeder Begut­ach­tung gehört auch das Gespräch. Wir las­sen uns von den Betrof­fe­nen ihre Krank­hei­ten und deren Ver­lauf aus­führ­lich schildern.

Hand­chir­ur­gie – Unab­hän­gi­ge Gut­ach­ten für fol­gen­de Fälle

  • Unfall­fol­ge­zu­stän­den
  • Dege­ne­ra­ti­ve Erkran­kun­gen des Bewegungsapparates
  • Entzündlich/rheumatische Krank­heits­bil­der